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Techniken
Kameras am Mast befestigt
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Videoüberwachung zur Beobachtung risikobehafteter Orte
Unabhängig von der Anlagengröße soll die Videoüberwachung den Menschen bei seinen täglichen Aufgaben entlasten, ihn vor vermeidbaren und auch gefährlichen Aufgaben befreien. Die Videoüberwachung muss infolgedessen den Bedürfnissen des Anwenders entsprechen, sie muss im entscheidenden Moment brauchbares Bildmaterial liefern.

Ob ein Fernsehbild brauchbar ist, richtet sich nach der Zielsetzung der Anlage. Man unterscheidet diesbezüglich zwischen Wahrnehmen, Detektieren, Erkennen und Identifizieren, d.h. zwischen der Möglichkeit, lediglich eine Änderung im Bild wahrnehmen zu können, bis hin zur einwandfreien Identifikation einer Person.

Aus den vorab genannten Zielsetzungen ergibt sich unter anderem auch der Umfang des benötigten Videoüberwachungssystems.

Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist das Kamerablickfeld. Hier spielen die richtige Standortauswahl sowie die Wahl der Überwachungskamera als auch des Kameraobjektives eine elementare Rolle. Mit dieser Kombination steht und fällt der Nutzen der gesamten Videoüberwachung.

Neben allen technischen, funktionellen und organisatorischen Aspekten dürfen die rechtlichen Grenzen bei der Videoüberwachung nicht vernachlässigt werden. So dürfen Videokameras beispielsweise weder in Sozialräumen noch in Umkleidebereichen oder Pausenräumen installiert werden. Die Privatsphäre und damit das Recht am eigenen Bild ist nicht zu unterschätzen. Bei Videoüberwachungen, wo der Einblick in den Arbeitsplatzbereich nicht vermieden werden kann, muss unter Umständen die Genehmigung der Betroffenen eingeholt werden.

Die Videoüberwachung ist auch dann zulässig, wenn sie den Mitarbeiter vor Gefahren schützt (z. B. gefährliche Maschinen). Im Allgemeinen müssen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsverfassungsgesetzes und die jeweilige Betriebsverordnung berücksichtigt werden.

Auch bei der Sicherung von Privatgrundstücken durch eine Videoüberwachung sind gewisse Rechtsgrundlagen zu berücksichtigen. So darf die Überwachungskamera weder auf Gehwege noch auf benachbarte Grundstücke ausgerichtet sein.
Objektiv für eine Videoüberwachungskamera
Das richtige Objektiv
Auch die richtige Auswahl eines Objektives wird meist unterschätzt. Daraus resultierend wird aus einer qualitativ hochwertigen Überwachungskamera eine 0815-Komponente zum überhöhten Preis. Jedes Objektiv sollte in Leistung, Qualität und Ausstattung den höchsten Ansprüchen in der Sicherheitstechnik und der Bildverarbeitung entsprechen. Die Güte des Kamera-Objektives erhöht und erhält die Leistung Ihrer Videoüberwachung.
Bewegungsunschärfe
Ein Bild wird unscharf, wenn sich nicht die Überwachungskamera, sondern das Motiv in der Szene bewegt. Diese so genannte Bewegungsunschärfe entsteht, wenn sich das Motiv während der Belichtungszeit weiter als eine gewisse Wegstrecke in seiner Position verändert. Dies führt dazu, dass das Motiv in der Bewegungsrichtung verwischt abgebildet wird.

Damit geht genau die Information verloren, die meistens gewünscht ist. Hierbei zeichnet sich die Stärke der ½" Überwachungskamera-Technik aus.

Durch die Möglichkeit viel Licht auf den Chip zu bringen, ist es bei den richtigen Randbedingungen möglich, z.B. mit der Einstellung einer 250stel Belichtungszeit zu arbeiten.
Video trägt wesentlich zur schnellen Aufklärung von Straftaten bei
Sie sollte daher vor allem im Hinblick auf Prävention und Verfolgung von Straftaten zentraler Bestandteil des Sicherungskonzeptes sein.
Video im Detail
Nähere Erklärungen zu den wesentlichen Bestandteilen einer Videoüberwachung
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