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Sicherheitskonzepte

Die folgende Auswahl an speziellen Sicherheitskonzepten entstand durch gezielte Anfragen unserer Kunden.


Aktiver Brandschutz im Windgenerator durch eine Löschanlage

Das Problem:

Blitzeinschläge, Öl- und Kabelbrände an Getrieben, Transformatoren, Kupplungen, Generatoren, Schaltschränken und Gleichrichtern haben in jüngster Zeit zu vielen Bränden in Windgeneratoren geführt.

Da Brände in der Gondel eines Windgenerators aufgrund deren Höhe in der Regel von der zuständigen Feuerwehr nicht gelöscht werden können, brennen diese Anlagen komplett ab. Der Windgenerator kann für lange Zeit keinen Strom mehr liefern.

Brennende Windkraftanlage

Aktiver Einbruchschutz für für eine Photovoltaikanlage

Das Problem:

Eine Photovoltaikanlage erstreckt sich über eine meist weite Fläche mit einer großen Anzahl von Solarzellen. In vielen Fällen ist der Solarpark auch weit abgelegen, so dass bei einem Einbruch in die Photovoltaikanlage nur ein sehr geringes Risiko für den Täter besteht. Auch die leichte Demontagemöglichkeit der Solarmodule geht in den meisten Fällen zügig.

Die Folgen eines Diebstahls sind nicht unerheblich, da einerseits der finanzielle Verlust der Solarmodule zu verzeichnen ist und andererseits durch das Kappen der Module komplette Stränge der Photovoltaikanlage für die Stromerzeugung nicht mehr zur Verfügung stehen.

Stromerzeugung durch eine Photovoltaikanlage

Gesetzliche Rauchmelderpflicht in Wohnungen

In Deutschland besteht in derzeit 8 Bundesländern eine Rauchwarnmelderpflicht für private Wohnräume.

Im Saarland und Thüringen sind Rauchwarnmelder für alle Neubauten vorgeschrieben. Der vorgeschriebene Mindestschutz erstreckt sich über Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen.

In Hessen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein gelten diese Regelungen auch für Um- und Bestandsbauten.

Folgende Fristen müssen beachtet werden:

  • Hamburg: Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Ende 2010
  • Hessen: Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Ende 2014
  • Mecklenburg-Vorpommern: Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Ende 2009; bundesweit einmalig sind generell die Wohnungsbesitzer, also bei einer Vermietung die Mieter selbst dazu verpflichtet, ihre Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten
  • Rheinland-Pfalz: Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 07/2012
  • Schleswig-Holstein: Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Ende 2009
Rauchmelder für Wohnungen

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