In Deutschland besteht in derzeit 8 Bundesländern eine Rauchwarnmelderpflicht für private Wohnräume.
Im Saarland und Thüringen sind Rauchwarnmelder für alle Neubauten vorgeschrieben. Der vorgeschriebene Mindestschutz erstreckt sich über Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen.
In Hessen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein gelten diese Regelungen auch für Um- und Bestandsbauten.
Folgende Fristen müssen beachtet werden: